Am Mittwoch, den 29. Juni 2022 trat um 19:30 Uhr der Gemeinderat von Sitzendorf an der Schmida im Gemeindesitzungssaal zusammen.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung davon:
Bis auf Punkt 24 verliefen alle Beschlüsse einstimmig.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit.
- Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2022.
- Bericht der Kassaprüfung vom 14.06.2022.
- Die Kassa wurde tagfertig gebucht. Ist- und Sollbestand stimmten überein. Es gab keine Auffälligkeiten. Am Kontostand befanden sich 1.796.718,15 €.
- 1. Nachtragsvoranschlag 2022.
- Siehe Bilder am Ende der Zusammenfassung.
- Rücknahme eines Bauplatzes in Frauendorf.
- Ein bereits verkaufter Bauplatz in Frauendorf wurde vom Gemeinderat wieder zurückgenommen, weil sich die Käufer umentschieden haben und diesen Bauplatz nicht mehr benötigen.
- Verkauf des Pfarrhofes Niederschleinz.
- Laut Sachverständigengutachten ist der Pfarrhof inkl. Grundstück mit 1.102m2 in Niederschleinz 208.000 € Wert. Es lag dem Gemeinderat ein Angebot von 219.000 € vor. Dem Angebot wurde einstimmig zugestimmt. Die Einnahmen werden für die Kirchenrenovierung der Pfarrkirche Niederschleinz verwendet.
- Grundkäufe, Grundverkäufe und Grundabtretungen in Sitzendorf, Goggendorf, Roseldorf,Niederschleinz und Sitzenhart.
- Grundan- und verkauf zur Bereinigung eines Güterweges in Roseldorf.
- Ein Feldweg der Marktgemeinde Sitzendorf wurde von einer anderen Gemeinde saniert. Es wurde daher eine Vereinbarung getroffen, dass die entstandenen Kosten durch die Marktgemeinde Guntersdorf übernommen werden.
- Widmungs- und/oder Entwidmungsverordnungen zu TOP 7 und 8.
- Grundeinlösen für den Kreisverkehr L49/L42/Gemeindestraße Hanischstraße.
- Zwei Anrainern des Kreisverkehrs Sitzendorf wurden die vereinbarten Grundeinlösen zugesprochen. 371m2 x 5 € und 5m2 x 5 €
- Widmungs- und Entwidmungsverordnung für den Kreisverkehr.
- Grundeinlösen für die geförderte Radverkehrsanlage an der L1218.
- Um einen Radweg zu installieren bedarf es Gründe von landwirtschaftlichen Betrieben. Einer Person werden 171m2 x 5 € abgekauft und eine weitere Person erhält die benötigten 584m2 als Tauschfläche von der Marktgemeinde Sitzendorf 1:1 zurück.
- Grundeinlösen für die geförderte Radverkehrsanlage und Verbreiterung an der L35, Teil 1.
- Selbiges Prozedere wie Punkt 12. Bei der Fläche handelt es sich um rund 600m2 als Tauschfläche von der Marktgemeinde Sitzendorf 1:1.
- Erklärungen zur Erhaltung der geförderten Radverkehrsanlagen an L1218 und L35.
- Verordnung zur teilweisen Freigabe der Aufschließungszone „BA-A2“ in Niederschleinz.
- Es wird ein Einfamilienhaus gebaut und dazu bedarf es einer teilweisen Freigabe einer Aufschließungszone.
- Dienstbarkeitsverträge für die EVN Wasser GmbH.
- Die EVN verbessert die Wasserversorgung von Goggendorf in Richtung Röschitz. Als Entschädigung der Wegquerungen erhält die Marktgemeinde 1.400€.
- Entschädigungszahlung der AustrianPowerGrid AG für die 380 kV-Leitung.
- Der im Oberseil befindliche Lichtwellenleiter der 380 kV-Leitung wird seitens der AustrianPowerGrid AG kommerziell genutzt. Daher werden alle Grundbesitzer*innen entschädigt. Die Marktgemeinde erhält 1.762,71€.
- Kostenübernahmeerklärung für das Baulos „B2/L49 Roseldorf, Nebenanlagen 2022“.
- Die Herstellung der Nebenanlagen, Gehsteige und Abstellflächen kostet der Marktgemeinde rund 30.000€.
- Verordnung betreffend die Bezeichnung von Verkehrsflächen und Änderung der Hausnummern in Braunsdorf, Frauendorf, Goggendorf, Niederschleinz und Roseldorf.
- Ab 1. Oktober 2022 tritt die Verordnung in Kraft. Beide Adressen gelten bis Ende des ersten Quartals 2023. Im Anschluss haben die Bewohner*innen 6 Monate Zeit die Hausnummern umzustellen.
- Die neuen Hausnummerntafeln haben die Farbe weiß/blau.
- Die Kosten für die neuen Hausnummerntafeln trägt die Marktgemeinde.
- Ein gesondertes Schreiben mit ALLEN Information wird an die Bürger*innen ausgegeben.
- Auftragsvergabe für Erneuerung WVA und RWK in Roseldorf sowie Infrastruktur-maßnahmen Im Winkerl und Am Tabor in Sitzendorf.
- Es wird ein Volumen von 607.295,38€ investiert. Die Firma Held&Franke erhielt den Bestbieterzuschlag.
- Tabor/Sitzendorf: 32.000€ neuer Brunnen mit Leitung und neuer Regenwasserkanal nach Rohrbruch 17.000€
- Winkerl/Sitzendorf: 264.000€ Sanierung Regenwasserkanal, Wasserleitung, Hausanschlüsse, Schachtdeckel, Einlaufgitter jedoch ohne neue Asphaltdecke. Diese wird im nächsten Jahr ausgeschrieben.
- Winzerzeile/Roseldorf: 180.000€ Sanierung Regenwasserkanal, Wasserleitung, Hausanschlüsse, Schachtdeckel, Einlaufgitter jedoch ohne neue Asphaltdecke. Diese wird im nächsten Jahr ausgeschrieben.
- Hauptstraße/Braunsdorf: 114.000€ Sanierung Regenwasserkanal, Wasserleitung, Hausanschlüsse, Schachtdeckel, Einlaufgitter jedoch ohne neue Asphaltdecke. Diese wird im nächsten Jahr ausgeschrieben.
- Es wird ein Volumen von 607.295,38€ investiert. Die Firma Held&Franke erhielt den Bestbieterzuschlag.
- Aufträge für den Umbau des Gemeinde- und Feuerwehrhauses Roseldorf.
- Es wurden Angebote mit einem Gesamtwert von 69.115,18€ durch den Ortsvorsteher eingeholt. Ein Gegenangebot lag ebenfalls immer vor. Es kann eine 50% Förderung angenommen werden.
- Beschluss über die Gründung einer Feuerwache in Braunsdorf.
- Die Freiwilligen Feuerwehren Braunsdorf und Sitzendorf haben in ihren Mitgliederversammlungen im Mai 2022 und Juni 2022 beschlossen ihre Zusammenarbeit zu intensivieren.
- Die Freiwillige Feuerwehr Braunsdorf soll in der Zukunft als Feuerwache Braunsdorf weiterbestehen und in die Freiwillige Feuerwehr Sitzendorf eingegliedert werden.
- Dies erfolgt nach positiven Beschluss des Gemeinderates von Sitzendorf an der Schmida nach der NÖ Feuerwehrordnung Fassung 01/2022, § 16 Abs. (5) ab den 1. Juli 2022.
- Der Einsatzbereich der Freiwilligen Feuerwehr Braunsdorf wird der Freiwilligen Feuerwehr Sitzendorf lt. §4 Abs. 4 des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015 zugewiesen.
- Abschluss eines Überprüfungsvertrages für Turnsaal, Bewegungsräume und Schultafeln.
- Grundsatzbeschluss über die Errichtung von PV-Anlagen auf Freiflächen.
- Der Gemeinderat hat beschlossen, dass das PV-Potential der Dachflächen in unserem Gemeindegebiet ausgenutzt werden muss bevor Freiflächen für PV-Anlagen verwendet werden dürfen. Bis dahin gilt ein Verbot zur Errichtung von PV-Anlagen auf Freiflächen.
- Beschluss über die Annahme des Leitbildberichts zur NÖ Dorferneuerung in Frauendorf.
- Personalangelegenheiten.
- Bericht des Bürgermeisters.

